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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der A1 ALPHA CONSULTING AB
Stand 01-05-2024 

  1. Geltungsbereich
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Zusammenarbeit gelten gegenüber den Kunden der A1 ALPHA CONSULTING AB  (nachfolgend „A1 ALPHA CONSULTING AB“ genannt), die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne von § 310 I BGB sind.
  • Für die Verträge der A1 ALPHA CONSULTING AB mit vorgenannten Kunden gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder die Lieferung an den Kunden von uns vorbehaltslos ausgeführt wird.
  1. Angebot, Auftrag und Auftragsbestätigung
  • Soweit ein anderes nicht vertraglich vereinbart ist, wird für die Fertigung der Angebote, für Demonstrationen und Testlizenzen/ Zugängen keine gesonderte Vergütung von A1 ALPHA CONSULTING AB berechnet.
  • Der Auftrag des Kunden ist ein ihn bindendes Angebot. A1 ALPHA CONSULTING AB kann den Auftrag wahlweise durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von vier Wochen nach Auftragseingang annehmen oder dadurch, dass dem Kunden, nachstehend auch der Auftraggeber genannt, innerhalb dieser Frist die bestellte Ware / Dienstleistung / Lizenz zugesandt wird.
  1. Preise
    Die Preise von A1 ALPHA CONSULTING AB sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils geltender gesetzlicher Höhe.
  1. Zahlungsbedingungen und Verzug
  • Unsere Rechnungen sind mit Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig.
  • Im Verzugsfall berechnet A1 ALPHA CONSULTING AB Verzugszinsen zumindest in jeweils geltender gesetzlicher Höhe, derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 II BGB. Die Geltendmachung höherer Zinsen sowie des uns entstandenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  1. Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig.

  1. Lieferzeit
  • Soweit nicht ausdrücklich ein anderes vereinbart ist, sind die von A1 ALPHA CONSULTING AB genannten Termine stets ca. Termine, bei vereinbarten Kundenschulungen vor Ort sind diese fix.
  • Die Liefer- bzw. Ausführungsfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung bei dem Auftraggeber, nicht jedoch vor der Beibringung vertraglich vereinbarter vom Auftraggeber zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen und Bescheinigungen, Freigaben sowie vor Zahlungseingang einer etwa vertraglich vereinbarten Anzahlung oder Zugang etwa vereinbarter vorheriger zur Verfügungsstellung notwendiger Teile durch den Auftraggeber bei A1 ALPHA CONSULTING AB.
  • A1 ALPHA CONSULTING AB ist zu Teilausführung / Lieferung unter Berücksichtigung ihrer Interessen berechtigt, es sei denn, dass das Teillieferungen für den Auftraggeber unzumutbar sind, hiervon ausgeschlossen sind physische Schulungen die Tag genau erfolgen müssen.
  • Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Verzögerungen infolge von Streiks oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen, soweit diese nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung bei dem Auftraggeber von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Zulieferern eintreten. Der Beginn und das voraussichtliche Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber von A1 ALPHA CONSULTING AB unverzüglich mitgeteilt. Das Recht des Auftraggebers nach Ablauf einer angemessenen vom ihm gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten und/ oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Ziffer 9 geltend zu machen, bleibt unberührt. Ebenso bleiben die Rechte von A1 ALPHA CONSULTING AB bei Ausschluss einer Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und oder der Nacherfüllung) unberührt.
  1. Erfüllungsort, Gefahrübergang bei Versendung und Versicherung sowie Kosten/ Gebühren
  • Liefer- und Erfüllungsort bzw. vor Ort beim Kunden (Schulungen) ist der Firmensitz von A1 ALPHA CONSULTING AB in Hässleholm/ Schweden. Der Auftraggeber trägt daher die Kosten der erforderlichen Verpackung, der Montage und alle Kosten und Gebühren des Transports sowie etwaige Zölle und Kosten der angemessenen Versicherung des Transports.
  • Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Absendung der Ware an den Auftraggeber über (es gelten insoweit die Incoterms 2020 EXW) und zwar auch dann, wenn eine Teilleistung erfolgt oder A1 ALPHA CONSULTING AB gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung die Transportkosten übernimmt oder nicht von dem Erfüllungsort aus versendet.

(3)  Verzögert sich die Absendung der Ware aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an gerechnet auf ihn über.

  1. Eigentumsvorbehalt
  • Die gelieferte Ware / Schulungsunterlagen, Lizenzen oder Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (A1 ALPHA CONSULTING AB).
  • Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit A1 ALPHA CONSULTING AB Forderungen gegenüber dem Auftraggeber in laufende Rechnung bucht (Kontokorrentvorbehalt) in Höhe des Restwertes unserer Forderung. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Ware im normalen Geschäftsgang berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Darüber hinaus tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Restwertes unserer Forderung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Auf Verlangen hat der Auftraggeber die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung an uns zu geben und seinem Kunden die Abtretung mitzuteilen.

Versicherung und Unterauftragnehmer Gestattung

  1. Haftung
  • A1 ALPHA CONSULTING AB, ihr Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe, haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von uns übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz (Hardware wenn über A1 Alpha Consulting AB geliefert).
  • A1 ALPHA CONSULTING AB haftet ferner bei leichter Fahrlässigkeit, soweit eine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf, jedoch wird die Haftung von A1 ALPHA CONSULTING AB der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  • Im Übrigen ist eine Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
  1. Überlassene Unterlagen, Eigentums- und Urheberrechte

Überlässt A1 ALPHA CONSULTING AB dem Auftraggeber Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Angebote und Zeichnungen, digitale Kurse, Präsentationen, Handouts, Schulungsunterlagen etc., behält sich A1 ALPHA CONSULTING AB Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen vor.

  1. Untersuchungs- und Rügepflicht/ Gewährleistung
  • Der Auftraggeber hat nach Erhalt der Ware/ Dienstleistung diese unverzüglich zu untersuchen und, wenn sich ein erkennbarer Mangel (offenkundiger Mangel) zeigt, A1 ALPHA CONSULTING AB hierüber spätestens 6 Werktage nach Untersuchung, schriftlich zu benachrichtigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Benachrichtigung, so gilt die Lieferung als mangelfrei genehmigt, es sei denn, es liegt ein Mangel vor, der auch nicht bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennbar war (verborgener Mangel). Zeigt sich ein verborgener Mangel später, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hierüber innerhalb von 6 Werktagen ab Kenntnis schriftlich zu informieren, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung des Mangels als genehmigt. Im Übrigen wird für verborgene Mängel eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Erhalt der Ware vereinbart. Im Übrigen gilt § 377 V HGB für Deutschland.
  • Liegt ein von A1 ALPHA CONSULTING AB zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Nachlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
  • Sind wir zur Nachlieferung oder Nachbesserung nicht bereit oder nicht dazu in der Lage oder schlägt die Nachlieferung oder die Nachbesserung bzw. Mangelbeseitigung fehl oder verzögert sich eine Nachbesserung bzw. Mangelbeseitigung über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung zu verlangen.
  1. Verjährung
  • Ansprüche des Auftraggebers wegen Sach- und Rechtsmängel bei beweglichen Gegenständen verjähren, soweit die gesetzlichen Regelungen nicht zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsehen, nach einem Jahr ab Übergabe.
  • Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Vorsatz bzw. Arglist, grober Fahrlässigkeit, in Fällen eines Lieferantenregressen nach den §§ 478, 479 BGB, einem Rechtsmangel nach § 438 I Nr. 1 a BGB oder wenn die Ware eine Sache nach § 438 I Nr. 2 b BGB darstellt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  1. Rücktritt und Storno bei gebuchten physischen Kursen
  • Bis zu einem Monat vor dem gebuchten Termin kann der Auftraggeber den Kurs einmalig, innerhalb eines folgenden Monats verschieben.
  • Bei einer kompletten Stornierung 7 Tage oder früher, vor Beginn des Kurses, werden 50% des Kurses fällig.
  • Bei einem Storno innerhalb der Woche vor Beginn des Kurses (7 Tage) werden 100% der Auftragssumme zzgl. 19% MwSt. fällig.
  1. Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • Rechtserhebliche und –gestaltende Erklärungen des Auftraggebers, die der Auftraggeber nach Vertragsabschluss gegenüber A1 ALPHA CONSULTING AB abgibt, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) – Für den Fachbereich Schwedenberatung.

Stand 01.05.2024

A1 Alpha Consulting AB
Novavägen 2

28143 Hässleholm
(Sweden)

Tel. 0049 178/5511980 or. 0046 7220 10489
Mail:    
A1@A1Alphaconsulting.com

Web:     www.A1alphaconsulting.com
Organisationsnummer: 559416-1365 at Bolagsverket

Tax-Nr.: SE559416136501

Link zum Handelsgesetzbuch , hier finden Sie viele nützliche Hinweise zum Umgang im geschäftlichen Alltag.

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